| Ressorts |
| Sämtliche Ressorts unterstehen dem Kirchgemeinderat. Sie sind wie folgt zusammengesetzt: |
| · | 2 Mitglieder des Kirchgemeinderates, davon eine Ressortvorsteherin |
| · | Die Ressortmitglieder werden durch den KGR bestimmt |
| · | Das Ressort konstituiert sich selbst |
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Allgemeine Aufgaben | | · | trifft Vorabklärungen, holt Offerten ein und bereitet die Geschäfte aus seinem Bereich für die Ratssitzungen vor |
| · | kann mit der Umsetzung der Ratsbeschlüsse beauftragt werden |
| · | ist verantwortlich für die Finanzen innerhalb seines Bereichs, überblickt und kontrolliert die Ausgaben (wenn möglich mit einer einfachen Buchführung), und ist besorgt für die Einhaltung des Budgetrahmens |
| · | bereitet den betreffenden Budgetposten vor |
| · | informiert sich über die Aktivitäten in der Kirchgemeinde, die seinen Bereich betreffen |
| · | informiert den Kirchgemeinderat über die Aktivitäten in seinem Bereich |
| · | pflegt Kontakte zu den verschiedenen in seinem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen, Team's und Gruppen |
| · | ist Anlaufstelle für alle Belange, die seinen Bereich betreffen |
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Besondere Aufgaben | | Das Ressort arbeitet nach Möglichkeit mit den bestehenden Gruppierungen, den Gemeinden und sozialen Einrichtungen zusammen. |
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Kompetenzen | | Das Ressort: |
| · | kann im Kirchgemeinderat Antrag stellen |
| · | ist ermächtigt, dem Kirchgemeinderat Visionen, Vorschläge und Wünsche zu unterbreiten |
| · | übernimmt die fachliche Weisungsberechtigung gegenüber den unterstellten Mitarbeiterinnen |
| · | zieht für die Bewältigung der Aufgaben die entsprechenden Mitarbeiter bei. Bei Bedarf können auch aussenstehende Fachpersonen und Experten (unter Berücksichtigung der Kosten) beigezogen werden |
| · | tätigt und überwacht Ausgaben im Rahmen des Budgets (Kompetenz pro Rechnung CHF 1000, Ausnahme Infrastruktur bis CHF 5000) |